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Annahmebedingungen

Bitte beachten Sie bei der Anlieferung von Materialien die hier aufgeführten Bedingungen.

Nachfolgende Metallfraktionen sind von einer Annahme ausgeschlossen.
  • Alle Arten von Elektronikschrott.

  • Metalle die ionisierende Strahlung aussenden, und erlaubte Grenzwerte überschreiten.

  • Metalle die Quecksilber bzw. Quecksilberanhaftungen enthalten.
  • Geschlossene Hohlkörper wie Druckbehälter, Feuerlöscher, Gasflaschen oder ähnliches.
  • Altmetall mit Anhaftungen, die einer Sondermüllentsorgung unterliegen, wie z.B. Nachtspeicheröfen oder nicht gereinigte Tanks.
  • Sprengkörper und brennbare oder explosionsverdächtige Gegenstände.
  • Tresore.
  • Batterien und Akkus aller Art.
Annahmebedingungen für Privatpersonen.

Aus gesetzlichen Gründen sind wir bei Anlieferungen durch Privatpersonen verpflichtet, diese zu identifizieren. Die gesetzliche Grundlage finden Sie im Umsatzsteuergesetz § 19 und im Geldwäschegesetz § 8.
Um die Vorgabe zu erfüllen, erstellen wir eine Kopie des Personalausweises oder Führerscheins, die in unseren Unterlagen zur Abgabe im Rahmen der gesetzlichen Fristen gespeichert wird. Alternativ kann eine Kopie mitgebracht werden.
Die Datenspeicherung erfolgt gemäß Art. 13 DSGVO.
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf dieser Website, außerdem liegt sie bei der Abgabe zur Einsicht bereit. Die Kopie des Personalausweises erfolgt in Schwarz-Weiß, wird als Kopie gekennzeichnet und unterschrieben. Angaben, die der Ausweisinhaber nicht preisgeben möchte, können unkenntlich gemacht werden, sofern wesentliche Daten nicht betroffen sind (Name, Anschrift).

Übersteigt der Ankaufsbetrag die Höhe von 1000,00 Euro, wird dieser unbar via Banküberweisung bezahlt. In diesem Fall benötigen wir zusätzlich die Bankverbindung des Kunden.

Annahmebedingungen für Gewerbetreibende.

Bei Gewerbekunden benötigen wir bei der Erstanlieferung eine Kopie des Gewerbescheins. Gewerbetreibende werden als Kunden angelegt und erhalten eine entsprechende Kundenummer.

Die Vergütung erfolgt grundsätzlich über das Gutschriftsverfahren unter Beachtung von Reverse-Charge gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 7 UStG und Banküberweisung.
Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen.

Rufen Sie uns jetzt an:
+49 841 951 43 04

Montag, Dienstag: 08.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr.
Freitag: 08-12 Uhr.